Gesundheitliche Mobbing-Folgen gehören in die Liste der Berufskrankheiten

24.1.2018 – Hier wird keine notwenige Diskussion kaputt gemacht, sondern im Gegenteil eine Diskussion, die es bislang nicht gab, erst angezettelt. Gesundheitliche Folgen von Mobbing gehören in die Liste der Berufskrankheiten im Dienstleistungsbereich aufgenommen. Erst recht deswegen, weil dort die meisten beschäftigt sind.

Es kann nicht sein, dass die Berufsgenossenschaften (BG) Gelder bezahlen müssen, deren Anspruchsgrund willentlich oder billigend in Kauf genommen bei den Arbeitgebern liegen und dieselben ungeschoren davonkommen. Genau diese notwendige Diskussion muss erst noch entstehen.

In fast 100 Prozent aller Fälle geht Mobbing durch Vorsatz oder mindestens fahrlässig vom Arbeitgeber aus. Also hat jener auch für die finanziellen Folgen davon aufzukommen, indem die BG Regressansprüche durchsetzen kann, wenn der Nachweis für das Verschulden des Arbeitgebers erbracht ist. Als Nachweis genügt bereits ein lückenlos und regelmäßig geführtes Mobbing-Tagebuch. Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass psychische und körperliche Erkrankungen durch Mobbing dann und nur dann schlagartig zurückgehen werden.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Leserbrief: „Notwendige Diskussion nicht kaputtmachen”.

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