Geschäftsmodell ist nicht auf Versicherungen übertragbar

24.4.2017 – Die Honorarberatung zu postulieren, war eine Folge der Finanzkrise – ausschließlich die Kapitalanlage-Beratung betreffend. Wer erinnert sich nicht noch an die ganzseitigen Anzeigen der Quirin Bank, „Lieber Herr Westerwelle, machen Sie es wie die Engländer: Schaffen Sie die Provisionen ab!“.

Letztlich ging es darum, ein neues Geschäftsmodell in den Markt zu pushen. Dieses Geschäftsmodell ist auf Versicherungen für private Haushalte nicht übertragbar, da die Administration eines zweiten (Honorar-) Vertrages teurer ist als die marktüblichen Provisionen. Die Honorarberatung wird sich bei hohem Wettbewerb und ausgeprägter Preissensibilität der Verbraucher daher bei privaten Versicherungen niemals in der Breite durchsetzen.

Peter Kellersmann

peter.kellersmann@akpvers.de

zum Artikel: „Verbraucherschützer drängen erneut auf Provisionsverbot”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Honorarberatung · Provisionsverbot · Verbraucherschutz
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