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Gerichte entscheiden nach Lust und Laune

15.7.2002 – In einem ähnlich gelagerten Fall gegen die Aachen-Münchener Leben hat das OLG Hamm zu Gunsten des Maklers entschieden.

Die AM hatte eine Courtagezusage widerrufen und konnte keine rechtzeitigen Stornogefahrmitteilungen nachweisen, hatte eigene Aktivitäten unterlassen bzw. konnte diese nicht nachweisen.

In der Folge erhielt der Makler sogar noch für Folgecourtagen und Dynamiken vergleichsweise DM 10.000.

Bedauerlicherweise entscheiden Gerichte in Deutschland nach Lust und Laune. Ob ein Prozess gewonnen wird, ist vom zuständigen Gericht abhängig und wie intensiv es sich mit der Problematik beschäftigt.

Leider sind Landgerichte häufig nicht ausreichend qualifiziert und entscheiden zu Gunsten der Versicherer. So auch im obigen Fall. OLG-Richter entscheiden öfters ganz anders. Der besagte Makler könnte gut beraten sein, in die Berufung zu gehen.

Michael Bruchhage

Bruchhage.Michael@t-online.de

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Maklercourtage · Strategie · Verkauf · Versicherungsmarkt
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