15.7.2021 – Wenn der Kläger hilfebedürftig war, dann hätte letzlich der Staat inkluisve der gewährten Prozesskostenhilfe auch dann alle Kosten übernommen, wenn er verloren hätte.
Ein Staat, der, wie im Leserbrief vorgeschlagen, auch – und wenn nur in Einzelfällen – rechtlich zweifelhafte Leistungen nur aus dem Gesichtspunkt erbringt, dass es ihn mehr kosten würde, diese gegenüber dem vermeintlich sie unrechtmäßig Beanspruchenden abzuwehren, zahlt einen sehr hohen Preis dafür. Er verliert nämlich das Vertrauen in seine Grundsätze von Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Und das käme ihm dann wirklich sehr teuer zu stehen.
Der Staat ist kein Wirtschaftsunternehmen, das sich bei Maßnahmen nach Kosten- und Nutzen-Aspekten ausrichten kann. Gerechtigkeit aber ist nicht billig zu haben.
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Ohne den Rechtsstreit wäre es billiger gewesen”.
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