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Geheimnisse von Unternehmen sind geschützt

16.2.2021 – Der Gesetzgeber hat sich aber genau zum Gegenteil entschieden, nämlich zum Schutz von Geschäfts-Geheimnissen, durch das entsprechende Gesetz vom 18.04.2019. Dort heißt es wörtlich:

Im Sinne dieses Gesetzes ist erstes Geschäftsgeheimnis eine Information,

a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und

b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungs-Maßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und

c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.

Ein solches Interesse besteht doch auf jeden Fall, wenn ein Versicherer befürchten muss, dass viele sich bei Kenntnis bestimmter Geschäfts-Geheimnisse bei ihm nicht mehr versichern würden, oder gar kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln.

Solange die meisten um die mangelnde Aussagekraft von Ratings wissen, schaden diese auch nichts. Es ist wohl selten, dass ein Versicherer sich zum Zwecke einer Aufmerksamkeits- oder Werbewirkung den Anschein gibt, sich etwas darauf einzubilden, wenn eine ganze Wand bereits restlos mit positiven eingerahmten Ratings zugehängt ist.

Und damit will er wohl sagen, wie wenig er dies braucht und wie gering er dies schätzt. Neulich hat ein Lebensversicherer 50 Millionen Beiträge abgelehnt, weil ein Kunde zu viel wissen wollte.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Ratings sollten den Finger in die Wunde legen”.

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