WERBUNG

Gefühlte Gerechtigkeit siegreich

25.3.2009 – Nun hätte die beklagte Ordnungsbehörde ja noch den als Fahrer bekannten Ehemann bezüglich der Kosten anmahnen können.

Da aber in Deutschland (anders als in Österreich, siehe Althaus, Fritzl) die Mühlen der Justiz extrem langsam mahlen, war dies aufgrund der vermutlich inzwischen eingetretenen Verjährung der Forderung wohl nicht mehr möglich. Wie schön, wenn die gefühlte Gerechtigkeit trotzdem gesiegt hat.

Hubert Zilles

hubert.zilles@cosmosdirekt.de

zum Artikel: „Dumm gemahnt”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe