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Gebäudeversicherer riskieren offensichtlich mehr

19.5.2022 – „[...] dass Loggien, Balkone und an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen bedingungsgemäß zu einer Wohnung gehörten“: Wozu dann diese Erweiterung? Wäre der Sonnenschirm gegen Einbruchdiebstahl versichert?

„Bei einer ungeschützten Lagerung im Freien wären Versicherer hingegen unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt.“ Es ist doch nicht die Aufgabe eines Gerichts, die Prämienkalkulation des Versicherers zu prüfen beziehungsweise zu schützen?

Die Kosten für die Sachen auf einem Balkon sollte ein Versicherer verkraften können; eigentlich die Versicherten-Gemeinschaft, die mit ihren Prämien die versicherten Schäden bezahlt.

Der Versicherer ist in der Regel keinem Risiko ausgesetzt. Stichwort: Prämienanpassungs-Klausel. Die Gebäudeversicherer riskieren offensichtlich mehr, denn die zahlen teilweise sogar Schäden an Bäumen, Grundstücksbepflanzung, Wäschespinnen et cetera.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Sturmschaden: Kein Versicherungsschutz für Sonnenschirme?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Diebstahl
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