Friedensangebot in der Diskussion um das Provisionsverbot

15.9.2023 – Wie wäre es mit folgendem Friedensangebot in der Diskussion um das Provisionsverbot bei Altersvorsorge-Produkten?

Bei einer Rentenpolice der ersten, zweiten und dritten Schicht nennt der Produktgeber:

  1. die reinen Nettobeiträge für das Produkt bei Beginn und laufend pro Jahr,
  2. alle Zuschüsse/Ersparnisse von dritter Seite (zum Beispiel Arbeitgeber, Staat) bei Beginn und laufend pro Jahr,
  3. alle Kosten bei Beginn und laufend pro Jahr.
  4. wahrscheinliche Belastungen bei Steuern und Sozialversicherugen in der Rentenphase aufgrund heutiger Gesetzeslage.
  5. Sowie völlig transparente Standmitteilungen bei Beginn und laufend pro Jahr.

Vielleicht kommt man dann eher vor Vertragsunterschrift zu der Erkenntnis, ob sich das Produkt für den Kunden lohnt oder nicht.

P. S. Das verstehen sogar Politiker, wie ich testen konnte.

Prof. Heinrich Bockholt

info@prof-bockholt.de

zum Artikel: „Vermittlern droht die „Entreicherung“”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Provisionsverbot · Steuern
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