WERBUNG

Frauen sind rentenmäßig benachteiligt

16.3.2007 – Für Frauen bedeutet der Beschluss - Rente mit 67 - wieder „zurück an den Herd". Wer ein paar Jahre Auszeit zur Kindererziehung nehmen will, muss unweigerlich Rentenkürzungen hinnehmen.

Möchte man wieder in den Beruf einsteigen, wenn die Kinder aus dem Gröbsten raus sind, ist die Chance, fünfundvierzig Beitragsjahre zu arbeiten, vertan. Außerdem kommt nach hinzu, dass das Gehalt einer Frau weit hinter dem eines Mannes liegt, der ja immer durchgearbeitet hat.

Hier wird gerne das Argument, fehlende Berufserfahrung, verwendet. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dies am Anfang zwar zutrifft, aber dieses Manko innerhalb kürzester Zeit ausgeglichen wird.

Gehaltsmäßig wird das aber nicht honoriert. Folglich ist eine Frau nicht nur durch die Erziehungszeiten, sondern auch durch ein niedrigeres Gehalt rentenmäßig benachteiligt.

Renate Irnich

renate.irnich@gmx.de

zum Artikel: „Nicht nur Rente mit 67”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Rente
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe