Fehlanreize zu solch fragwürdigem Verhalten

28.7.2021 – Soll denn dem in seinem Beruf Berufsunfähigen empfohlen werden, eine mögliche Umschulung zu einem anderen Beruf mit gleichem Ansehen und entsprechend hohem Einkommen zu unterlassen, nur damit die Berufsunfähigkeits- (BU-) Rente weiter gezahlt wird?

Oder nach Umschulung dann in nur Teilzeit trotz möglicher Vollzeit gerade so viel Einkommen zu erzielen, dass schon wegen dieses – freiwillig – zu geringen Einkommens die BU-Rente weiter gezahlt werden muss? So dass die Gesamteinkünfte sogar höher sind als bei Vollzeit ohne die BU-Rente?

Oder soll er sich besser etwa wie Kevin Spacey in „American Beauty” auf einen Job mit geringstmöglicher Verantwortung im Drive Through bewerben – egal ob mit oder ohne Umschulung – und so nur einen Beruf ausüben, der weder in Ansehen noch in sozialer Stellung dem früheren entspricht, gleichgültig ob er im Einkommen sogar höher liegen darf, zuzüglich daher noch weiter zu zahlender BU-Rente?

Mit der „richtigen” Beratung kann der zunächst Berufsunfähige die versicherte Berufsunfähigkeitsrente dauerhaft so ausnutzen, dass er sein Einkommen optimiert. Er darf nur keinen „Fehler” machen – etwa indem er (nur bei gleichwertigem Beruf) vergisst, bei einer Gehaltserhöhung seine Arbeitszeit weiter so herabzusetzen, dass sein Einkommen unter der Grenze bleibt, bei der die Berufsunfähigkeitsrente eingestellt werden könnte.

Über die Sinnhaftigkeit solcher Produkte und deren Fehlanreize zu solchem – vielleicht gar sozial fragwürdigem – Verhalten kann man streiten.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Bestraft wird derjenige, der seine Laufbahn in die eigenen Hände nimmt”.

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Private Krankenversicherung · Rente
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