Fahrlässige Aussagen, für die die Stiftung nicht haftet

25.10.2017 – Fragwürdige Empfehlungen: (1) „In welchem Alter abschließen? Mit 30? [...] ist es nicht zu empfehlen, die Versicherung bereits so früh abzuschließen“. Diese Empfehlung sollte mal ein Versicherungsvermittler abgeben und sein junger Kunde wird zwei Jahre später zum Pflegefall (durch Krankheit oder Unfall). Die Hinterbliebenen würden sich für diesen Tipp sicher bedanken.

(2) „Mit Anfang, Mitte 50 ist ein guter Moment, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen“. Auch diese Empfehlung ist reichlich fahrlässig, wenn der Kunde später aufgrund von Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz erhält.

Schade, dass die Stiftung Warentest für solch fahrlässige Aussagen nicht haftet (im Gegensatz zu jedem Vermittler), geschweige denn für die zugrunde liegenden Kriterien: Welche Leistungen erhalte ich für 56 beziehungsweise 87 Euro Monatsbeitrag? Bemisst sich neuerdings die Pflegelücke daran, welche Lücke ich mir leisten kann?

Marcus Dippold

info@pkv-wiki.com

zum Artikel: „Welche Pflegetagegeld-Tarife Finanztest empfiehlt”.

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