Ein spitzfindiges Urteil

2.7.2003 – Nicht nur unverständlich vom Gericht, so ein Urteil zu fällen, auch eine Bestätigung der allgemeinen Volksmeinung über Versicherungen, wie man versucht, sich vor Zahlungen zu drücken.

Bei Verdacht auf Alkohol nachvollziehbar, aber hier dürfte keiner im Spiel gewesen sein, sonst wäre die Person nicht zur Polizei gegangen. Und das kann jedem von uns so passieren.

Ralf Rödiger

info@roediger-gmbh.de

 

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