11.11.2020 – Dass Haftpflichtversicherer durchaus nicht abgeneigt sind, mehr zu zahlen als einem Geschädigten rechtlich zusteht, belegen die vielen Einschlüsse in der PHV (Neuwert, Deliktunfähigkeit...).
Überwiegend werden sich zunächst Amtsgerichte mit solchen Fällen befassen müssen. Ein gut begründetes Urteil ist sicher auch richtungweisend – zumindest für Fälle in dem Gerichtsbezirk. Vorliegend hat der Versicherer das Urteil offensichtlich auch akzeptiert.
Dass Versicherer bewusst Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Weg gehen, zeigen zum Beispiel in der Gebäudeleitungswasser-Versicherung die Fugenfälle. Und der Versicherungsombudsmann sieht sich daher außer Stande, in solchen Fällen zu entscheiden.
Oder auch die Betriebsschließungs-Versicherung. Und auch bei einer BGH-Entscheidung passt der Satz: Dies ist nur eine Einzelfallentscheidung,
E. Daffner
zum Leserbrief: „Urteil eines Amtsrichters reicht nicht aus”.
Die BVK-Strukturanalyse 2020/2021 zeigt, wie zufrieden Vermittler mit ihrer Arbeit sind und wie es um ihre Wechsel-
bereitschaft steht.