10.11.2021 – Es liegt hoffentlich „Gott sei Dank“, ein außergewöhnliches Schadensjahr 2021 hinter uns. Davon war nicht nur das Ahrtal betroffen, Überschwemmungen durch Starkregen sind auch in ganz Deutschland verursacht worden. Dazu noch Corona mit den damit bekannten Einschränkungen.
Das alles in der Ferienzeit. Das hat dazu geführt, dass alle Versicherer, mit welchen wir zusammenarbeiten, erhebliche Rückstände bei der Schadensregulierung hatten. Es liegt in der Natur der Sache, dass auch einige Sachbearbeiter scheinbar überfordert waren.
Die Maklerversicherer sind nach meinen Erkenntnissen besonders bei den Elementarschäden in die Pflicht genommen worden. Wie einfach hatten es doch die Vermittler, die dem Geschädigten „nicht versichert“ ins Ohr flüstern konnten. Konsequenz daraus, kein Ärger mit der Schadensregulierung.
Interessant wäre es zu wissen, welche Vertriebsstruktur führend bei der Vermittlung von Elementarschaden war. Ich wette, es waren die viel gescholtenen Versicherungsmakler.
Kritik kann man an einer Schadensregulierung unter normalen Verhältnissen üben. Dabei ist es egal, um welche Gesellschaft es sich handelt. Zu prüfen ist immer, ob es sich um einen Einzelfall handelt.
Hubert Gierhartz
zum Leserbrief: „Bewertung der Schadenbearbeitung”.
E. Daffner - Warum sollte ein Versicherungsvertreter nicht haftbar gemacht werden können? mehr ...
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