Ein aktuelles Beispiel aus der BU-Versicherung

1.7.2020 – Ergänzen möchte ich noch einen aktuellen Fall von gestern. Die Allianz bietet bei der Antragstellung der Berufsunfähigkeits-Rente einen Telefonservice, um den umfangreichen Fragebogen auszufüllen.

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Die einfache Frage nach der Wochenarbeitszeit wurde schnell mit 40 Stunden beantwortet. Kein dezidiertes Nachfragen von der Allianz. Weil der Mandant verunsichert war, ließ er sich beraten. Mein Nachfragen nach Überstunden beantwortete er mit durchschnittlich zehn Stunden pro Woche, das wird im Zeiterfassungssystem so auch festgehalten.

Dieser Mandant kann teilweise noch arbeiten. Und es macht einen Unterschied, ob die 50 Prozent von 48 Stunden oder von 40 Stunden gemessen werden. Aber das war nicht der Grund, weshalb er sich beraten ließ. Verunsichert wurde er, als er seine Tätigkeit in nur wenigen Zeilen mit Stichworten wie PC-Arbeit, Planung, Telefonate et cetera seiner tägliche Arbeitszeit darstellen sollte.

Erst die komplexe Darstellung mehrerer Arbeitstage verdeutlicht, ob die Leistungsfähigkeit noch gegeben ist. Die gut gemeinte Hilfe am Telefon führt zwangsläufig zu einer Reduzierung und Falschbeantwortung, weil es an Erläuterungen mangelt, worauf die Fragen abzielen, und genügend Zeit gegeben sein muss, um komplexe Sachverhalte darstellen zu können.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Leserbrief: „Erfahrungen mit Handwerkerservice sind eher negativ”.

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Berufsunfähigkeit · Rente
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