Diese Punkte sollten unbedingt ergänzt werden

23.2.2019 – Hat der geschätzte Kollege Philip Wenzel hierzu noch einen zweiten Teil geplant, in dem er auch die Nachteile dieses Tarif aufzeigt? Auch wenn er mich jetzt den Fehlerfahndern zuordnet, aber einige Punkte sollten nach meiner Ansicht unbedingt ergänzt werden.

1. Da der Tarif keine Überschussbeteiligung kennt, kann es nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit auch keine mögliche Leistungsdynamik aus der Überschussbeteiligung geben. Insofern wird die Option „Erhöhung nach Leistungsfall“ in Höhe von drei Prozent zwingend – auch wenn sich der Beitrag dadurch deutlich erhöht.

2. Im Produktinformations-Blatt vermerkt der Versicherer ausdrücklich: „Die Canada Life gehört keiner Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten (Garantiefonds) an und ist zu einer solchen Mitgliedschaft derzeit weder berechtigt noch verpflichtet.“ Ich empfehle jedem Vermittler, dies in seiner Kundenberatung nicht zu verschweigen.

3. Auf seinem eigenen Versicherungsblog (freche-versichert.de/canada-life-sbu/) weist Philip Wenzel zumindest vorsichtig noch auf die mögliche Problematik einer Berufsunfähigkeits-Versicherung bei einem nach irischem Recht gegründeten Versicherer hin: „Da das Unternehmen auch vollständig auf Anwendung des § 163 VVG verzichtet, ist eine Beitragsanpassung unter keinen Umständen möglich. Allerdings sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass derlei Versprechen immer nur für den mittelschweren Fall Gültigkeit haben. Im schlimmsten Fall würde der Vertrag nach irischem Recht abgefunden werden.“

Gerd Kemnitz

gk@bu-portal24.de

zum Artikel: „Neuer BU-Tarif mit viel Besonderheiten für Selbstständige”.

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