Die Versicherungspflicht verhindert weder Tote noch Verletzte

17.10.2023 – Die Versicherungspflicht vermeidet doch keine Schäden, sondern mindert bestenfalls die finanziellen Folgen. Die Versicherungspflicht verhindert weder Tote noch Verletzte.

Sind eigentlich die Straßen und Brücken gegen Elementarschäden versichert? Oder wer kommt dafür auf? Die vermehrten Gefahren aufgrund des Klimawandels haben doch nicht die Hausbesitzer zu verantworten.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Sinnvoller sind Einheitstarife”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Versicherungspflicht
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