Die Leistungsunterschiede sind minimal

5.11.2021 – Leider wird hier der ersparte Betrag in dem Beispiel nicht ganz richtig dargestellt, denn der ersparte Betrag muss noch einmal halbiert werden, denn die Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

Die Leistungsunterschiede bei den Krankenkassen sind minimal, 97 Prozent der GKV-Leistungen sind gesetzlich durch das SGB fixiert. Nicht zu vergessen, dass die Kassen mal wenig und mal mehr Beitrag verlangen, dies muss also ständig beobachtet werden und schon relativiert sich der Vorteil.

Ron Baker

Shit.on.u@gmx.net

zum Artikel: „Wie die GKV zu einem Joker für den Vertrieb wird”.

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Gesetzliche Krankenversicherung
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