Die Gesellschaft profitiert von Kindern

29.6.2005 – Die Argumentation des Bundesfinanzhofes (BFH) in Ihrer Kurzberichterstattung zur Steuerproblematik des vorliegenden Falles mag ja im Sinne der Allgemeinheit, die durch die Entscheidung nicht belastet werden soll, verständlich sein.

Auf der anderen Seite sollte die Allgemeinheit im Blickfeld der (negativen) demographischen Entwicklung in Deutschland über jedes neugeborene Kind froh sein. Der Staat versucht ja bereits Eltern durch Kindergeld oder Kinderfreibeträge sowie sonstige Hilfen zu unterstützen, dennoch ist der Trend zum Kinderkriegen immer noch negativ.

Letztlich profitiert die Gesellschaft von den Kindern, weshalb sie auch für die Kosten aufkommen sollte. Eltern, die Kinder in die Welt setzen sind mit hohen Kosten belastet, neben den direkten Kosten auch mit Opportunitätskosten des nicht erhaltenen Einkommens in der Zeit der Kinderbetreuung.

Sie erzeugen jedoch positive externe Effekte für die gesamte Gesellschaft, da die Kinder von heute die vielfach gerühmten Zahler von morgen sind.

Angesichts der demographischen Verläufe sollte meines Erachtens die Gesellschaft und auch das Finanzamt froh sein, wenn sich Eltern freiwillig für das Glück Kinder entscheiden und dies auch entsprechend honorieren.

Daher ist die Argumentation des Bundesfinanzhofes (BFH) zwar im ersten Augenblick verständlich, kann aber durchaus auch anders ausgelegt werden, wie ich meine.

Michael Richert

michaelrichert@gmx.de

zum Artikel: „Die künstliche Befruchtung und die steuerlichen Folgen”.

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