31.3.2009 – Dem GDV kann nur geantwortet werden: Ist doch gut, wenn die Honorarberatung „vom Kunden nicht angenommen wird“ und „nichts für das Breitengeschäft“ ist.
Dann droht von dieser Seite auch keine Gefahr für das Provisionsgeschäft. Man kann sie daher getrost neben den klassischen Vertriebswegen einführen und der Kunde entscheidet.
Faszinierend ist, dass man seitens des GDV hinsichtlich der über 100.000 Strukturvertriebler über 35 Jahre lang keinerlei öffentliches Statement abgab. Was lehrt uns dies: Strukturvertriebe waren und sind für das Breitengeschäft bestens geeignet.
Klaus Barde
zum Artikel: „Honorarberater wollen in die Gewerbeordnung”.
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