9.10.2018 – Zur Ermittlung des „günstigsten” Versicherers muß der Fahrzeuhalter bereit sein, jährlich den Versicherer zu wechseln. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Versicherer mit dem niedrigsten Beitrag im Folgejahr den „Nachschlag” für den zu niedrig kalkulierten Beitrag verlangen.
Des Weiteren findet in den Vergleichsportalen das Bedingungswerk vor allem in der Teil- und Vollversicherung wenig Berücksichtigung. Im Schadenfall erfährt man dann zu spät, dass der so günstige Beitrag gar nicht hält, was versprochen wurde. Von persönlicher Beratung vor Ort ganz zu schweigen.
Wilfried Hartmann
zum Leserbrief: „Leistungen werden nicht berücksichtigt”.
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