9.6.2024 – Dazu ganz aktuell das Bafin-Schreiben vom 28.5.2024: „Verbindliche Entscheidungen in konkreten Einzelfällen kann die Bafin nicht treffen.
Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers dient die Beschwerdebearbeitung der Bafin allein dazu, Erkenntnisse über die operative Tätigkeit der beaufsichtigten Institute und Untemehmen zu gewinnen und diese für aufsichtliche Zwecke nutzbar zu machen.”
Das ist aktiver Verbraucherschutz? Statistiken sind offensichtlich viel wichtiger.
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Bafin ist in der Regel der falsche Ansprechpartner für den Einzelfall”.
Peter Schramm - Bafin darf sich keine Spezial-Justiz anmaßen. mehr ...
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