4.6.2024 – „Die Bafin ist kein Gericht und kein Ombudsmann, sondern eine Aufsichtsbehörde. Sie überwacht im Rahmen der ihr nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zugewiesenen Aufgaben den Geschäftsbetrieb von Versicherungsunternehmen und kann gegen ein Fehlverhalten einer Versicherung, welches über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und die Belange der Versicherten gefährdet, einschreiten.
Die Bafin nimmt ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr (§ 294 VAG), aber nicht, um Individualansprüche durchzusetzen.“
Die Bafin wird daher in der Regel der falsche Ansprechpartner für den Einzelfall sein. Aber selbst wenn es alle Versicherungsnehmer betrifft, ist die Bafin sehr zurückhaltend.
So ist zum Beispiel in der Kaskoversicherung der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei einem Brandschaden über 1.000 Euro die Polizei zu verständigen. Eine technische Notwendigkeit besteht dafür nicht.
„Versicherungsfälle betreffen regelmäßig eine privatrechtliche Angelegenheit. [...] Die Aufnahme von Versicherungsschäden betrifft deshalb nicht den gesetzlichen Auftrag der Polizei.” Die vertragliche Obliegenheit widerspricht also zum Beispiel dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Dennoch beanstandet die Bafin die Regelung nicht.
Erwin Daffner
zum Artikel: „Dies sind die Wohngebäudeversicherer mit den höchsten Beschwerdequoten”.
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