Dann aber auch Antrag gleich Antrag

8.8.2017 – Wenn Vertrag gleich Vertrag, dann aber auch Antrag gleich Antrag.

Beispiel: Der Versicherer fragt nach Krankheiten im Zeitraum der zurückliegenden fünf Jahre. Der Kunde verneint, der Antrag wird jedoch nicht policiert, da der Versicherer Kenntnis davon hat, dass der Antragssteller vor sieben Jahren eine Krankheit hatte. Nachweislich sind weder Behandlungen noch Krankheitsbilder in diesen fünf Jahren aufgetreten.

Warum fragt der Versicherer in Zeiträumen ab, die er dann für null und nichtig erklärt, wenn ihm nach Gutdünken ein Risiko vorschwebt?

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Leserbrief: „Kunde sollte Starkregen explizit abwählen müssen”.

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