8.8.2017 – Wenn Vertrag gleich Vertrag, dann aber auch Antrag gleich Antrag.
Beispiel: Der Versicherer fragt nach Krankheiten im Zeitraum der zurückliegenden fünf Jahre. Der Kunde verneint, der Antrag wird jedoch nicht policiert, da der Versicherer Kenntnis davon hat, dass der Antragssteller vor sieben Jahren eine Krankheit hatte. Nachweislich sind weder Behandlungen noch Krankheitsbilder in diesen fünf Jahren aufgetreten.
Warum fragt der Versicherer in Zeiträumen ab, die er dann für null und nichtig erklärt, wenn ihm nach Gutdünken ein Risiko vorschwebt?
Thomas Oelmann
zum Leserbrief: „Kunde sollte Starkregen explizit abwählen müssen”.
Richard Rahl - Ein Fehler des behandelnen Arztes? mehr ...
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.