Bundesregierung schlägt falschen Weg ein

11.5.2004 – Assekurata hat mit seiner Umfrage nur aufgezeigt, was ohnehin jedem, außer unseren Politikern, bekannt war. Jedoch hat sich ohnehin in der Vergangenheit gezeigt, dass eben das Unwissen unserer Politiker und manch ihrer zum Teil selbsternannten Spezialisten das Problem in unserem Lande darstellt.

Wer seit jeher die Kapitallebensversicherung bzw. derartige Anlageformen mit Laufzeiten bis zum Endalter sechzig oder fünfundsechzig als ideale Altersversorgung angepriesen hat, kann doch nun nicht behaupten, es handle sich eben nicht um Altersversorgungsverträge, sondern um Kapitalanlagen.

Ja bitte was sind denn dann Altersversorgungsverträge? Etwa Ansammlungen von Erdnüssen! In naher Zukunft dürfte dann wohl auch die Spekulationsfrist fallen und somit würden die Fondssparpläne ebenfalls der Steuer unterliegen.

Die Auswirkungen auf die Immobilienbranche und auf sonstige Finanzierungsmodelle (z.B. Arztpraxen) werden sich erst noch zeigen. Denn wie viele Immobilien zur Kapitalanlage wurden über Tilgungsaussetzungsmodelle finanziert?

Dieses Modell ist nun nach dem Willen der Bundesregierung gestorben. Und auch so manch ein Zahnarzt wird sich bei höheren Finanzierungsaufwendungen fragen, ob er überhaupt eine Niederlassung eröffnen soll.

Die Bundesregierung hat mit Ihrem Gesetzentwurf einen vollständig falschen Weg eingeschlagen, der verheerend für viele Bereiche wirkt und man kann nur hoffen, dass dieses Paket nicht den Bundesrat überlebt.

H.- J. Kaschak

veka.kaschak@t-online.de

zum Artikel: „Gesetzgeber bevorzugt Ladenhüter

 

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