16.2.2024 (€) – Eine Arbeitnehmerin hatte eine berufliche Fortbildung unter anderem durch ein Darlehen der staatlichen Förderbank KfW finanziert. Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme wurde ihr ein Teil der Restschuld erlassen. Das Finanzamt wertete das als zu versteuernden Arbeitslohn. (Bild: Pixabay, CC0)
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