11.9.2008 – Umgekehrt wird ein Schuh draus: ganz offensichtlich hatte der Versicherte falsche Angaben gemacht.
Eine Erwerbsminderungsrente steht ihm sicherlich nicht zu. Nur vernünftig geprüft wurde hier scheinbar nie.
Insofern kann man nur sagen: Glück gehabt... zumindest bis jetzt. Regressforderungen der Rentenversicherung nicht ausgeschlossen!
Mit Sicherheit ist es grob fahrlässig, keine Berufsunfähigkeits-Versicherung zu empfehlen. Das belegen Tausende gezahlter Berufsunfähigkeits-Renten.
Peter Lukasiewicz
zum Leserbrief: „Berufsunfähigkeits-Versicherungen sinnlos?”.
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