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Bezeichnung „Generationenvertrag” fast skurril

27.9.2023 – Mir erscheint die Bezeichnung „Generationenvertrag” für die gesetzliche Rentenversicherung fast skurril. Denn sie impliziert, dass die Aktiven direkt mit ihren Zahlungen für die Renten der Rentenbezieher und Rentenbezieherinnen aufkommen.

So wird auch häufig argumentiert. Doch so mathematisch unbedarft können die preußischen Beamten während der Regierung Bismarcks nicht gewesen sein.

Ein einfaches Zahlenbeispiel hierzu: Wenn es drei Aktiver bedarf, um eine Rente zu erarbeiten, dann sind zur „Ernährung” von zehn Millionen Älteren 30 Millionen Aktive erforderlich. Um deren Renten zu erwirtschaften, bedarf es 90 Millionen. Und schon die nächste Generation müsste 270 Millionen Arbeitende aufweisen.

Von einem solchen Bevölkerungswachstum auszugehen, ist unseriös. Vorgesehen kann daher immer nur ein Zahlungsmix von aktiven Beschäftigten, Arbeitgebern und Beiträgen aus dem allgemeinen Steuertopf gewesen sein.

Michael Glück

Glueck-Meckenheim@t-online.de

zum Artikel: „Noch nie gab es so viele Hochbetagte in Deutschland”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Rentenversicherung · Rente
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