26.7.2017 – Rücklagen für die Sicherung der Alterseinkommen werden doch in erheblichem Umfang gebildet, mit steuerlicher und Zulagenförderung, nämlich in der Riester-Rente. Dort sollen sie das künftig einmal sinkende Rentenniveau ausgleichen. Diese Absenkung wiederrum ermöglicht eine Stabilisierung der Beitragssätze.
Statt die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung um einen Prozentpunkt für die Bildung von Rücklagen zu erhöhen, um dann gerade dort noch mehr kapitalgedeckt vorzusorgen, wäre es sinnvoller, beim einmal eingeschlagenen Weg zu bleiben und die Riester-Beiträge von vier auf fünf Prozent zu erhöhen.
Die damit höheren Riester-Renten würden dann erlauben, das Rentenniveau weiter als bisher geplant abzusenken und damit eine Erhöhung der Beitragssätze aufzufangen. In der Riester-Rente wirken zudem bei Geringverdienern die hohen Zulagen relativ stärker.
Eine allgemeine Erhöhung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung würde durch die Arbeitgeberanteile hingegen hauptsächlich den Besserverdienenden zugute kommen. Diese brauchen indes keine 48 Prozent Rentenniveau, denn sie liegen auch mit weniger als 43 Prozent noch deutlich über der Armutsgrenze.
Umgekehrt führt ein fünf Prozentpunkte höheres Rentenniveau bei den meisten Kleinrenten nur zu einer geringen absoluten Erhöhung und mithin auch nicht dazu, dass Altersarmut vermieden wird. Hier ist vielmehr eine gezielte Förderung wie durch die Zulagen für Riester-Renten erforderlich, mit dort dann Kapitaldeckung.
Peter Schramm
zum Artikel: „Warum tatenlos zusehen, bis die Babyboomer in Rente gehen?”.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.