7.2.2003 – Es wäre interessant zu wissen, wie groß der Anteil der ungerechtfertigten Beschwerden ist? Ich bin selbst Versicherungsvermittler und habe festgestellt, dass in Zeiten, in denen es allen finanziell schlechter geht, die Schwelle sich über alles und jeden zu beschweren und überall nach Möglichkeit Geld herauszuschinden stark sinkt.
Vielleicht liegt es aber auch an der heutigen Ego-Gesellschaft, dass sich immer mehr Leute automatisch ungerecht behandelt fühlen, oder so ist es auch mein Eindruck häufig kaum mehr etwas auf höflichem Wege zu erreichen ist, sondern immer erst dann reagiert wird, wenn man sich beschwert.
Die Zeiten werden härter, die Bandagen mit denen gekämpft wird offenbar auch.
Mika Zukiger
Anmerkung vom Ombudsmann zu diesem Leserbrief
Der Anteil der ungerechtfertigten Beschwerden variiert
natürlich von Monat zu Monat etwas.
Im Großen und Ganzen kann Folgendes gesagt werden: „ Etwas über ein Drittel der
Anfragen sind von vorneherein unzulässig“.
Mit ihnen kann sich der Ombudsmann nach der Verfahrensordnung schon gar nicht befassen; die Verfahrensordnung ist nachlesbar im Internet unter: http://www.versicherungsombudsmann.de
Von den zulässigen Beschwerden haben etwa 40 Prozent Erfolg.
Dieser Erfolg beruht nicht immer darauf,
dass nach der Rechtslage der Beschwerdeführer eindeutig im Recht war.
Es kommt auch häufiger vor, dass die
Versicherungsunternehmen, nachdem die Beschwerde beim Ombudsmann eingelegt
worden war, von sich aus nachgeben.
Prof. Wolfgang Römer
m.blondiau@versicherungsombudsmann.de
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