Benachteiligung gerechtfertigt?

1.3.2007 – Bei der Argumentation des Gerichts, dass eine Bindung - nicht freiwilliger Art - einem Kind grundsätzlich mehr rechtliche Sicherheit bietet, wenn es von beiden Teilen betreut wird, weil die Lebensform als eine auf Lebenszeit angelegte Gemeinschaft gilt - wie eben auch die eingetragene Lebenspartnerschaft!

So müsste jetzt die nächste Klage angestrengt werden, um diese Kostenbeteiligung auch hierfür durchzusetzen. Denn auch bei der Lebenspartnerschaft tragen die Partner füreinander Verantwortung, welche dem Kindeswohlbehagen mehr Rechnung trägt.

Im Übrigen möchte der Staat doch auch mehr Kinder, oder?

Sabine E. Ziegler

sabine.ziegler@finanzhaus.com

zum Artikel: „Ist die Bevorzugung Verheirateter verfassungswidrig?”.

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