Beitragsbemessungs-Grenze angehoben

17.8.2017 – Die Beitragsanpassung von 0,3 und 0,2 Prozentpunkten sind ja nett aber die Beitragsbemessungs-Grenze – und damit auch die Beiträge für die Pflegeversicherung – wurden in den letzten zehn Jahren kumuliert um 22,12 Prozent angehoben. Das dürfte auch ein bisschen geholfen haben.

Kristian Müllenholz

k.muellenholz@mailbox.org

zum Artikel: „Ersatzkassen: PKV soll in der Pflege Solidarausgleich leisten”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Knut Kahnt - Da sollte man doch das bessere Modell fortschreiben. mehr ...

Thorulf Müller - PKV profitiert von günstiger Risikoselektion. mehr ...

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