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Beim Vaterschaftstest auch keine Verwertung zulässig

23.9.2008 – Tja, bei den Behörden ist eben alles anders. Besorgt ein Vater sich eine Speichelprobe „seines“ Kindes, um seine Vaterschaft feststellen zu lassen, darf das Ergebnis nicht als Beweis in einem Vaterschaftsprozess verwendet werden.

Außerdem handelt es sich auch noch um eine Ordnungswidrigkeit. Ist für die Behörden ja auch besser und kostengünstiger. Sollte sich herausstellen, dass kein Vater-Kind-Verhältnis besteht, braucht der Vater keinen Unterhalt mehr zu zahlen und das Jugend- oder Sozialamt müsste für den Unterhalt des Kindes aufkommen.

Paul Wessel

info@wessel-finanz.de

zum Artikel: „Pappe weg – auch ohne Richter”.

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