Beide Hauptargumente überzeugen nicht

3.9.2015 – Den beiden vermeintlichen Hauptargumenten gegen die Kritik am Regulierungsverhalten der Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherer muss entgegengetreten werden.

Zum einen: Es trifft zu, dass die gesundheitlich schwer beeinträchtigten Versicherten den BU-Leistungsantrag nach einigen Monaten oftmals nicht weiterverfolgen. Für die Beantwortung beständiger Nachfragen des Sachbearbeiters, der sich jedoch oft Monate in Schweigen hüllt, zum Ausfüllen dicker Formulare, zum Managen erschlagender Korrespondenzen fehlen dem Berufsunfähigen oder seiner Familie schlichtweg die Kraft, die Fähigkeit und der Überblick. Die Versicherer spekulieren gern auf diese „schleichende” Erledigung und tun dafür ihr Bestes!

Zum anderen: Die intransparente Zahlenmagie um den konkreten Grad der BU darf getrost als absichtsvolles Verwirrspiel bezeichnet werden. Die medizinischen Gutachter kreieren 20, 30, 40 oder auch 48 (!) Prozent angeblicher BU, wirklich nachvollziehbar sind Begutachtungsergebnisse in der Regel selten. Kein Wunder also, natürlich erreichen die wenigsten Berufsunfähigen etwa bei orthopädischen Krankheiten wie Rücken, Knie oder Schulter oder gar die an Depressionen Erkrankten die „magische 50”. Und hierbei gibt es keine naturwissenschaftlich nachweisbare Analyse, sondern lediglich die Meinung des Konsiliarmediziners, welcher auf der Honorarliste des BU-Versicherers steht.

Die beiden Hauptargumente gegen die Kritik auch aus dem benannten Spiegel-Artikel überzeugen mich bei näherer Betrachtung keinesfalls.

Almuth Arendt-Boellert

arendt-boellert@ra-laux.de

zum Artikel: „Warum BU-Leistungsanträge abgelehnt werden”.

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