Bei Vergleich fehlt entscheidender Hinweis

25.9.2003 – Immer wenn die beiden Krankenversicherungs- Systeme verglichen werden, fehlt der entscheidende Hinweis auf den Aufnahmezwang der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig vom Gesundheitsbild bzw. Krankheitsbild des Kunden.

Es wird immer vergessen, dass privat Krankenversicherte im Schnitt wesentlich gesünder sind und dadurch das Gesamtsystem private Krankenversicherung leistungsfähiger sein muss.

Meines Erachtens wird dies zum Teil über die höheren Arztrechnungen kompensiert.

Jürgen Wieting

jwieting900@arcor.de

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beschwerde · Bundesgerichtshof · Haftungsdach · Private Krankenversicherung · Schadenersatz
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