20.4.2020 – Da kann ich als Maklerin nur sagen: Meinen Mandantinnen und Mandanten wäre das nicht passiert.
In guten Privathaftpflicht-Versicherungen ist das Be- und Entladerisiko mitversichert, beispielsweise in den Bedingungen eines sehr guten Konzepts: Versichert ist – abweichend von A1-7.14 der AVB PHV [...] – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers zugefügt werden.
Billig übers Internet versichern, kann ganz schön teuer werden!
Silvia Jargon
zum Artikel: „Wer zahlt für den Schaden beim Entladen eines Fahrzeugs?”.
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