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Bahnbrechendes Urteil

1.3.2019 – Das ist doch ein bahnbrechendes Urteil für die Betroffenen der Direktversicherungen! Viele haben ihre Beiträge aus dem „Netto” geleistet oder lagen mit dem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze. Somit sind bereits Sozialabgaben geflossen und der Satz „Sie würden nämlich jeweils nur einmal der vollen Beitragspflicht unterliegen, die Riester-Renten in der Ansparphase und die übrigen Betriebsrenten in der Auszahlungsphase.” trifft zu! Diese Klientel wird doppelt verbeitragt!

Norbert Wichmann

no.wichmann@outlook.com

zum Artikel: „Direktversicherung: Wichtig ist, wer Versicherungsnehmer ist”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beitragsbemessungsgrenze · Direktversicherung · Riester
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