15.5.2002 – Der “Kollege" Klusen sollte einmal ernsthaft über seine Aussage bezüglich der Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung an sogenannte "präventive Maßnahmen" nachdenken.
Es ist eine Unverschämtheit an eine Abfindung für eine gesetzliche Krankenversicherung zu denken, die im Regelfall erst dann leistet, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Leistungen für eine präventive Gesunderhaltung der Patienten finden in der Realität doch nur noch selten statt.
Manfred Rüssing
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.