Aus der Rückführung aus dem Homeoffice resultieren viele Probleme

28.9.2020 – Es wäre indes aus Arbeitgebersicht nicht ratsam, Arbeitnehmer dazu zu zwingen, aus dem Homeoffice an ihren betrieblichen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Ihn mit der Begründung „bei entsprechenden Schutzvorkehrungen müsse der Kläger auch einen Arbeitsplatz in einem Büro mit mehreren Personen akzeptieren” dazu zu zwingen, etwa mit einer Abmahnung, wäre gefährlich. Denn der Arbeitgeber muss damit rechnen, dass der Arbeitnehmer jeden Fehler des Arbeitgebers dokumentiert – man denke hier nicht nur an die öffentlich verbreiteten Videos zu Extremfällen regelwidriger Abläufe in Betriebskantinen.

Wenn dann beim betroffenen Arbeitnehmer eine Corona-Infektion im Betrieb wegen auch selbst geringen Fehlern des Arbeitgebers und der von ihm Beauftragten bei den Schutzmaßnahmen auftritt, wird er den Arbeitgeber womöglich haftbar machen. Da hilft dann auch ein Einzelbüro, auf das man sich einigt, kaum etwas, wenn der Arbeitnehmer dies nur als Kompromiss für sein eigentlich gewünschtes Homeoffice akzeptiert hat.

So leicht Arbeitnehmer ins Homeoffice geschickt wurden, so schwer könnte es werden, sie daraus wieder an ihren betrieblichen Arbeitsplatz zu holen. Viele könnte dort Panik befallen, so dass sie psychisch krank werden, oder gar berufsunfähig. Die aus der Rückführung aus dem Homeoffice resultierenden Probleme werden es wömöglich am Ende noch als beste Lösung erscheinen lassen, dass der Gesetzgeber doch noch das angedachte Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer einführt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Trotz Attest: Kampf um Heimarbeitsplatz”.

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