31.5.2022 – Auch „Starkregen” ist nicht versichert. Dennoch fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), sich gegen Starkregen zu versichern: „Deutschlandweit sind knapp die Hälfte der Gebäude bislang nicht gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Überschwemmung versichert. ‚Heftige Regenfälle können Häuser bis zur Unbewohnbarkeit beschädigen‛, sagt Käfer-Rohrbach.” (Quelle: GDV, 10. Mai 2022, Medieninformationen Naturgefahren-Check, Versicherer empfehlen: Zu Beginn der Starkregensaison das eigene Risiko prüfen.)
Der GDV weiß offensichtlich nicht einmal, dass „Starkregen” zumindest in den Musterbedingungen des GDV keine versicherte Gefahr ist. Musterbedingungen VGB 2022 – Wert 1914: „A 1 Welche Gefahren sind versicherbar? Welche Schäden sind versichert? [...] A 1.3.2 die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch“.
Warum können die Elementargefahren nicht alleine versichert werden? „Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) nach A 1.3.2 können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren unter A 1.1, A 1.2 und A 1.3.1 genannten Gefahren versichert werden."
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Es müsste klar sein, was durch den Schutz genau gedeckt ist”.
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