Argumentation des GDV unterliegt einem Trugschluss

8.12.2025 – Bei der Argumentation: „Denn die private Zusatzvorsorge müsse bis zum Lebensende tragen. ‚Sonst drohen Versorgungslücken und wachsende Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme‘, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. ‚Wenn Zahlungen bereits mit 85 enden, steht ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge da‘“, handelt es sich um einen Trugschluss, der letztlich mit zum Misserfolg der bisherigen Riester-Rente beigetragen hat.

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Denn wer sich gesundheitsbedingt zu der mehr als die Hälfte der Bevölkerung zählte, die nur 85 Jahre oder wenig älter werden, für den lohnte sich eine Riester-Rente und ein Auszahlplan bis Alter 85 mit anschließendem Zwang zur Verrentung nicht – und so haben die meisten davon abgesehen.

Verstärkt wurde dies dadurch, dass die Versicherer durch diese positive Auswahl auch bei der Riester-Rente nicht von einer durchschnittlichen Lebenserwartung der Bevölkerung, sondern einer höheren entsprechend den zu erwartenden langlebigeren Riester-Rentnern ausgehen mussten.

Zahlungen aus Riester-Auszahlplänen nur bis Alter 85 werden die sozialen Sicherungssysteme jedenfalls stärker entlasten als wenn die Betreffenden bisher gar nicht geriestert haben und daher auch bis 85 nichts daraus bekamen. Und bei allen Hinzukommenden, die gesundheitsbedingt voraussichtlich ohnehin zu denen gehören, die bis Alter 85 sterben, wird der Sozialstaat auch nicht durch ab Alter 85 fehlende Riester-Renten belastet.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Riester-Reform: Versicherer warnen vor größeren Rentenlücken”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Lebenserwartung · Private Krankenversicherung · Rente · Riester
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