Arglistige Täuschung durch den Versicherer

25.10.2017 – Könnte man auch andersrum sehen. Ein Versicherer der mit solchen Anträgen (verkürzte Gesundheitsfragen) agiert, weiß genau, bzw. kalkuliert ein, dass er keine gesunde Kunden bekommt. Wenn sich nun der Versicherer per „spontaner Anzeigepflicht” von genau diesen Kunden im Berufsunfähigkeits-Fall schadlos trennen kann, ist das für mich die arglistige Täuschung und nicht der Kunde, der wahrheitsgemäß die Fragen beantwortet hat.

Helmut Borchert

borchert@vfm.de

zum Artikel: „An der „spontanen Anzeigepflicht“ scheiden sich die Geister”.

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