16.6.2017 – Ausnahmslos kein Kunde, der sich zum Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung entschließt beziehungsweise entsprechend beraten wird, wird sich an jedes für eine Risikoprüfung wesentliche Detail erinnern, zumal er die für die Risikoprüfung wesentlichen Details ja überhaupt nicht kennt.
Wir schicken daher ausnahmslos jeden Kunden vor Antragstellung beziehungsweise Risikovoranfragen mit entsprechend vorbereiteten Schreiben zum Arzt.
Hier gehen dann oft die Probleme los. Viele Ärzte weisen die Kunden ab, „die Versicherung kann ja anfragen” oder mit ähnlich unsinnigen Bemerkungen. Ein Arzt meinte wörtlich „Kommen Sie mir nicht mit irgendwelchen Ordnungen”, als ich ihn auf seine „Berufsordnung für Ärzte in Bayern” hingewiesen hatte.
Auch aus diesem Grund dürfte es sehr viele Verträge geben, die unter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zustande gekommen sind.
Reinhard Durchholz
zum Leserbrief: „Empfehlung gilt auch schon bei Antragstellung”.
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