16.6.2017 – Der Gastautor spricht am Ende des Berichts richtige Empfehlungen aus, indem ohne qualifizierten fachen Rat keine Prozess geführt werden sollte. Das gilt aber auch schon bei Antragstellung!
Das hier angesprochene Grundfproblem, nämlich die vorvertraglichen Anzeigepflicht-Verletzung ließe sich bereits im Vorfeld gänzlich ausschalten. Es gibt keinen Antragsteller, der alle Gesundheitsfragen mit „nein” beantworten kann.
Sowohl Versicherer wie auch Versicherungsvermittler ließen den Kunden ins offene Messer laufen, indem sie den Kunden nicht verpflichtet hatten, die Antworten für die Antragsfragen umfassend zu recherchieren. Dieses Recherchieren führt bei uns immer zu dem Ergebnis, dass es eben doch etwas gab, in den letzten fünf Jahren.
Rüdiger Falken
zum Artikel: „BGH entscheidet über Rücktritt von BU-Vertrag”.
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