WERBUNG

Empfehlung gilt auch schon bei Antragstellung

16.6.2017 – Der Gastautor spricht am Ende des Berichts richtige Empfehlungen aus, indem ohne qualifizierten fachen Rat keine Prozess geführt werden sollte. Das gilt aber auch schon bei Antragstellung!

Das hier angesprochene Grundfproblem, nämlich die vorvertraglichen Anzeigepflicht-Verletzung ließe sich bereits im Vorfeld gänzlich ausschalten. Es gibt keinen Antragsteller, der alle Gesundheitsfragen mit „nein” beantworten kann.

Sowohl Versicherer wie auch Versicherungsvermittler ließen den Kunden ins offene Messer laufen, indem sie den Kunden nicht verpflichtet hatten, die Antworten für die Antragsfragen umfassend zu recherchieren. Dieses Recherchieren führt bei uns immer zu dem Ergebnis, dass es eben doch etwas gab, in den letzten fünf Jahren.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-FSD.de

zum Artikel: „BGH entscheidet über Rücktritt von BU-Vertrag”.

WERBUNG

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Reinhard Durchholz - Antragsteller muss immer zum Arzt. mehr ...

Oliver Henkel - Neue Untersuchtung könnte kontraproduktiv sein. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Versicherungsvermittler
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
18.6.2017 – Thomas Pensel zum Artikel „BGH entscheidet über Rücktritt von BU-Vertrag” mehr ...