Alles bleibt beim Alten

12.3.2010 – „Nun legen Sie das mal weg und erklären Sie mir das Wesentliche”, sagt der Kunde, nachdem der Berater ihm seine 20-seitige Analyse und 70 Seiten Produktinformation und zehn Seiten Beratungsdokumentation zu der abzuschließenden Rürup-Rente vorgelegt hat.

Was heißt das? 100 extra produzierte Seiten Papier, die der Kunden nicht lesen kann und nicht lesen wird, dokumentieren jetzt endgültig und gerichtsfest, dass der Kunde an allem selbst Schuld ist, was schiefgehen kann oder wird. Schließlich quittiert der Kunden die Zurkenntnisnahme und den Empfang des Ganzen schriftlich.

Toll! Und deshalb steigt die Beratungszeit nicht, weil Zeitbomben abgehakt, unterschrieben, gelocht und abgelegt werden. Fertig. Es bleibt wie gehabt das persönliche Gespräch, mit einem Unterschied: Als Verbraucherschutz Gemeintes wirkt tatsächlich Berater enthaftend - ausschließlich!

Verbraucherschutz hat damit geschafft, was der böseste Kundenhasser-Vertrieb nicht geschafft hat: seine einseitige Bevorteilung, gerichtsfähige entlastende Beweise inklusive.

Markus Rieksmeier

presse@rieksmeier.com

zum Artikel: „Keine Verlängerung der Beratungszeit durch Vermittlergesetz”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beratungsprotokoll · Rente · Rürup · Verbraucherschutz · Vermittlergesetz
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