Alle gewinnen außer dem Patienten

6.8.2018 – Das Urteil würde Sinn machen, wenn der Patient die vorgesehene Sachleistung auch bekommen würde. Leider schaut es in der Praxis inzwischen, aus eigener Erfahrung, anders aus.

Früher war das Entfernen des Zahnsteins im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung absolut üblich. Jetzt schaut mein Zahnarzt kurz in den Mund und meint dann „alles bestens, nur wegen des Zahnsteins würde ich Ihnen eine professionelle Zahnreinigung empfehlen”. So braucht er für die Vorsorgeuntersuchung statt früher 20 keine fünf Minuten mehr.

Der Patient wählt dann die von ihm selbst zu bezahlende PZA, obwohl er außer der Zahnsteinentfernung gar nichts bräuchte.

Ab jetzt gewinnen alle außer dem Patienten. Der Zahnarzt erhält eine Einnahme, die außerhalb seines Kassenbudget läuft. Die Behandlung selbst muss nicht vom Zahnarzt vorgenommen werden, sondern es reicht dafür eine ausgebildete Zahnarzthelferin. Die Krankenkasse kann die Vergütung für die Vorsorgeleistung niedrig halten, da dem Zahnarzt die schmale Entlohnung für fünf Minuten Arbeit immer noch reicht.

Nur der Patient muss in die eigene Tasche greifen, obwohl er nicht zu wenig Beiträge in seine Krankenversicherung zahlt. So einfach ist das.

Klaus Schäfer

kaus@schaefer-1und1.de

zum Artikel: „Streit um Zahnreinigung auf Kosten der Krankenkasse”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Zahnärzte
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