20.6.2019 – Hätte man nicht sinnvollerweise die Aktiengesellschaft (AG) als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten nehmen sollen? Dann wären es dort Betriebsausgaben und für den Schadenfall hätte man der AG sicher innerbetriebliche Verwendungsvorschriften machen können. Oder war dies nur ein Versuch, der dann gegebenenfalls anfallenden Steuer (Versicherungsleistung als Gewinn der Firma) zu entgehen?
Uwe Rabbe
zum Artikel: „Sind Beiträge für eine Risiko-LV als Werbungskosten absetzbar?”.
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