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Wer Mitarbeiterfotos auf Facebook veröffentlicht

11.2.2020 (€) – Ein Arbeitgeber hatte ein Bild ohne Einwilligung des Betroffenen auf einer Social-Media-Seite veröffentlicht. Dieser überzog seinen ehemaligen Chef daraufhin mit einer Schadenersatzklage. Über seine Ansprüche entschied das Lübecker Arbeitsgericht. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Datenschutz · Mitarbeiter · Schadenersatz · Social Media · Werbung
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