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Wenn sich eine Garantiezusage als falsch herausstellt

6.11.2015 (€) – Das Koblenzer Oberlandesgericht hat sich mit der Frage befasst, ob ein Fahrzeughalter nachträglich zur Kasse gebeten werden kann, wenn sich herausstellt, dass sein Fahrzeug aufgrund einer falschen Garantiezusage repariert wurde.

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