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Wenn Gewerkschaften Werbung an die Dienstadresse mailen

23.1.2009 (€) – Ob Gewerkschaften für Werbe- und Informationspost die betrieblichen E-Mail-Adressen von Mitarbeitern nutzen dürfen, auch wenn der Arbeitgeber deren private Nutzung untersagt hat, hat jetzt das Bundesarbeitsgericht klargestellt.

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Bundesarbeitsgericht · Mitarbeiter · Werbung
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